The EAA in Germany: BFSG und BITV 2.0
Deutschland hat den European Accessibility Act durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in nationales Recht umgesetzt. Hier erfahren Sie, was Sie für die Einhaltung im deutschen Markt wissen müssen.
BITV 2.0 und EN 301 549
In Deutschland unterliegen öffentliche Stellen der <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/" target="_blank" rel="noreferrer">BITV 2.0</a>, während für den privaten Sektor das BFSG gilt. Beide verweisen letztlich auf die europäische Norm <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32019L0882" target="_blank" rel="noreferrer">EN 301 549</a>, welche die Konformität mit WCAG 2.1 AA vorschreibt.
Die BFSG-Umsetzung
Das <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/" target="_blank" rel="noreferrer">BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)</a> tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Es schreibt vor, dass wichtige Produkte und Dienstleistungen, insbesondere im E-Commerce, im Bankenwesen und im Verkehrssektor, für Nutzer in Deutschland barrierefrei sein müssen.
Wer ist betroffen?
Wenn Ihr Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher in Deutschland verkauft, müssen Sie das BFSG einhalten, unabhängig davon, wo sich der Hauptsitz Ihres Unternehmens befindet. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio. € Umsatz), die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen.
Marktüberwachung
In Deutschland sind die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer für die Durchsetzung des BFSG zuständig. Sie haben das Recht, Barrierefreiheitserklärungen einzufordern, Bußgelder zu verhängen und den Verkauf nicht konformer Produkte zu stoppen.